BreakingJohnny Depp verliert gegen das Boulevardblatt Sun

Johnny Depp verliert gegen das Boulevardblatt Sun

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Hollywood-Star Johnny Depp hat seinen Rechtsstreit gegen die Boulevardzeitung Sun verloren. Das entschied der High Court in London laut einer Online-Veröffentlichung am Montag. Einen Termin vor Gericht gab es nicht mehr. Der 57 Jahre alte Schauspieler hatte gegen den Verlag wegen eines Artikels geklagt, in dem behauptet wurde, er habe seine Ex-Frau Amber Heard (34) körperlich misshandelt. Der Promi-Prozess am High Court im Juli hatte weltweite Aufmerksamkeit erregt und sich zum Rosenkrieg zwischen den beiden Schauspielern entwickelt. Wochenlang zeichneten Depp (‚Fluch der Karibik‘) und seine 23 Jahre jüngere Ex-Ehefrau (‚Zombieland‘) das Bild einer zutiefst zerstörerischen Beziehung.

Die Schauspielerin hatte vor Gericht ausgesagt, sie habe Todesangst vor Depp gehabt: Er habe sie oft angeschrien, getreten und sogar gewürgt. Der Beschuldigte hatte wiederum behauptet, seine Ex-Frau sei selbst gewalttätig gewesen. Sein Anwalt nannte Heard zum Abschluss sogar eine „zwanghafte Lügnerin“. Völlig unstrittig war im Prozess: Depp litt immer wieder unter seiner Drogen- und Alkoholsucht. Auch er selbst räumte das ein. Er und Heard hatten sich bei den Dreharbeiten zum Film ‚The Rum Diary‘ kennengelernt. Das Paar trennte sich 2016 nach 15 Monaten Ehe.

Johnny Depp will Einspruch gegen Niederlage vor Gericht einlegen

Kurz nach dem Urteil wurde bekannt, dass Johnny Depp nach seiner gerichtlichen Niederlage gegen die Boulevardzeitung Sun Einspruch einlegen will. „Das Urteil ist so fehlerhaft, dass es lächerlich wäre, wenn Herr Depp keinen Einspruch einlegen würde“, teilte Depps Anwältin, Jenny Afia mit. Das Gericht habe sich ausschließlich auf die Aussagen von Depps Ex-Frau Amber Heard verlassen und Gegenbeweise von Polizei, Medizinern und anderen Zeugen ignoriert. Der High Court in London hatte am Montag die Klage Depps gegen die Sun abgewiesen. Die Mehrheit der in der Sun erwähnten Vorwürfe habe sich als wahr erwiesen, schrieben die Richter in ihrem online veröffentlichten Urteil.

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